Die Jugendsozialarbeit der Jugendwerkstatt Neubrandenburg wird im Rahmen des ESF-Plus Programms 2021 bis 2027 des Landes Mecklenburg-Vorpommern aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus der Europäischen Union, aus Landesmitteln des Landes Mecklenburg-Vorpommern sowie aus Mitteln des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte gefördert.

Wir unterstützen junge Menschen in ihrer persönlichen, sozialen und beruflichen Entwicklung

Die Jugendwerkstatt in Neubrandenburg ist ein Projekt der Kolping Initiative Mecklenburg-Vorpommern. Seit 1992 führen wir in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt, der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter Mecklenburgische Seenplatte Süd unterschiedliche Maßnahmen der Jugendberufshilfe und Berufsvorbereitung durch.

Wir verfügen über Kompetenzen und langjährige Erfahrungen bei der Qualifizierung sowie der beruflichen und sozialen Eingliederung von jungen Menschen, die auf zusätzliche Unterstützung beim Übergang von der Schule in den Beruf angewiesen sind. Durch Ansetzen an den Stärken der Jugendlichen und deren Entwicklung werden den Teilnehmenden förderliche Bedingungen geboten.

Um eine hohe Qualität der Prozesse zu gewährleisten, haben wir uns 2012 der Trägerzertifizierung nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) erfolgreich unterzogen.

 

Durch die Jugendwerkstatt mit ihren Angeboten der Beratung und Betreuung sowie der praktischen Beschäftigung sollen insbesondere sozial benachteiligte und individuell beeinträchtige junge Menschen im Alter von 14-27 Jahren in ihrer persönlichen, sozialen und beruflichen Entwicklung umfassend unterstützt und eine Verbesserung ihrer Kompetenzen erreicht werden.

 

Die Beschäftigung erfolgt in den Bereichen Hauswirtschaft/Kreatives Gestalten, Fahrrad- Metallwerkstatt, Möbelbörse und Holzwerkstatt.

 

Die Jugendwerkstatt versteht sich als Hilfsangebot, um für jeden einzelnen Jugendlichen persönliche Stabilität zu erreichen, Ausbildungsreife oder Beschäftigungsfähigkeit zu entwickeln bzw. zu erhalten und Motivation und Perspektiven für die Aufnahme einer weiterführenden Qualifizierung, Ausbildung oder Arbeit aufzubauen. Mitbestandteil ist eine Heranführung bzw. Integration an gesellschaftlicher Teilhabe und das Wahrnehmen der eigenen Mitbestimmungsrechte.

 

Oberstes Ziel ist es, alle Jugendlichen an das System der Erwerbsarbeit und in eine gesellschaftliche Partizipation heranzuführen und/oder zu integrieren. Hierbei müssen die jungen Menschen selbst mit einbezogen werden. Im Sinne eines ganzheitlichen Förderansatzes sollen die Jugendlichen in ihrer Persönlichkeit unterstützt werden und Hilfen zu einer psychosozialen Stabilisierung erhalten.

 

Wir sehen die jungen Menschen nicht zuerst und vor allem in und mit ihren Defiziten, sondern wollen sie mit ihren häufig für sie selbst verborgenen Stärken und Kompetenzen wahrnehmen. Sie sollen Mitsprache bei der Gestaltung ihres weiteren Weges und bei der Gestaltung ihrer eigenen Unterstützungsstrukturen erhalten und ihre eigenen Bedürfnisse, Ideen und Vorstellungen mit einbringen. Ohne solche Mitspracherechte werden sie einen beruflichen Integrationsprozess kaum als ihren eigenen ansehen und aktiv daran mitwirken.