Jeder Mensch ist anders

Bei der Organisation unseres Hilfeangebotes gehen wir davon aus, dass die im §27 Abs. 2 KJHG benannten Paragraphen keine jeweils gesonderte strukturelle Organisation bedeuten. Vielmehr orientieren wir uns bei der organisatorischen Gestaltung der Hilfe zur Erziehung am §27 KJHG mit seinem ersten Absatz, der eine für die Entwicklung geeignete und notwendige Hilfe fordert. Dies bedeutet, dass es uns nicht darum geht bestimmte Hilfeformen vorzuhalten, sondern für jeden Klienten die individuell notwendige Betreuungsform zu generieren, also flexible Erziehungshilfen zu leisten. Der Rahmen, in dem wir uns diesbezüglich bewegen, beinhaltet die § 27 KJHG und 41 KJHG in Verbindung mit § 29, § 30 sowie § 31 KJHG.

 

Eine Leitidee ist in unserer Arbeit die Ausrichtung der Hilfen auf individuelle Problemlagen von Kindern, Jugendlichen, jungen Volljährigen und Familien in ihren jeweiligen Alltags- und Lebenszusammenhängen. Hilfe zur Erziehung ist somit eine Leistungsart, die zeit- und zielgerichtet eng an die Lebenswelt der Adressaten anknüpft und das soziale Umfeld einbezieht. Die fallbezogenen Einzelleistungen erhalten eine höhere Wirksamkeit, wenn sie mit Unterstützungen aus dem sozialen Umfeld kombiniert werden können. 

 

Unser Angebot richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Volljährige zwischen 13 und 21 Jahren sowie deren Familien, bei denen die verschiedensten Problemstellungen vorliegen, welche den Bedarf hinsichtlich der Hilfe zur Erziehung anzeigen.

 

Art und Umfang der Hilfe richten sich nach dem erzieherischen Bedarf im Einzelfall. Es wird eine individuelle, dem Bedarf entsprechende Hilfe realisiert, die flexibel den Entwicklungen und Entscheidungen der Hilfeadressaten und der anderen Beteiligten angepasst wird. Die Betreuung zielt auf eine akute und längerfristige Problemlösung. Sie setzt auf die Stärkung vorhandener Ressourcen und bindet das Lebensumfeld der zu Betreuenden mit ein.

 

Die Betreuungsziele orientieren sich vorrangig an den von den Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen bzw. deren Familien angestrebten Zielen. Dabei ist die realistische Berücksichtigung der jeweiligen individuellen Möglichkeiten primär. Nicht die optimale Entwicklung der Klienten, sondern der gemeinsame Nenner auf den sich die Adressaten der Hilfe und die hilfeleistenden Personen einigen können, ist das wesentliche Kriterium.

 

Ein wichtiger Schritt ist, dass Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen bzw. ihre Familienmitglieder positive Erfahrungen machen, die zur Stärkung ihres Selbstvertrauens bzw. -bewusstseins führen. Dazu benötigen sie ein verlässliches und konsequentes Hilfsangebot, welches das Lebensumfeld mit berücksichtigt. Kinder, Jugendliche und junge Volljährige sowie deren Familien haben Erfahrungen gemacht, mit denen wir arbeiten müssen und wollen. Diese Erfahrungen bergen ein großes Potenzial an Ressourcen und Überlebensstrategien, die in die gemeinsame Arbeit einfließen.

 

Die konkreten Aufgaben der ambulanten Hilfe ergeben sich einerseits aus den o.g. gesetzlichen Bestimmungen und andererseits aus den Erfordernissen der einzelnen Familiensituation. Grundannahme ist hierbei, dass sich jedes Kind, jeder Jugendliche und junge Volljährigen in seinem zu Hause am wohlsten fühlt. Dies bedeutet, dass hierbei der Präventionsgedanke im Vordergrund steht. Ambulante Hilfe zur Erziehung wird also im Idealfall dazu beitragen eine Fremdunterbringung zu vermeiden. Von daher sind akute oder gar chronische Konflikte nach Möglichkeit so zu klären, dass das Familienleben (wieder) funktioniert und das Kind, der Jugendliche bzw. junge Volljährige in der vertrauten Umgebung verbleiben kann. Es gilt also vorhandenen Ressourcen der gesamten Familie zu erkennen und zu stärken.

 

Hinsichtlich der großen Bandbreite an möglichen Aufgaben ist es schwer, diese im Einzelnen zu benennen.

Einige Beispiele sind nachfolgend stichwortartig aufgezählt:

  • Stärkung von Erziehungskompetenz der häuslichen Bezugspersonen
  • Aufbau und Förderung von Beziehungsfähigkeit
  • Bewältigung familiärer und persönlicher Krisen
  • Gestaltung der familiären oder persönlichen Wohnsituation
  • Planung und Realisierung schulischer und/oder beruflicher Integration
  • Sicherstellung von finanziellen Hilfsmöglichkeiten
  • Erarbeitung und Einhaltung von Regeln in der Familie
  • sinnvolle Gestaltung von Freizeit
  • Umgang mit Aggressionen
  • Umgang mit legalen uns illegale Sucht- und Rauschmitteln
  • strafrechtlich relevantes Verhalten